Betrügerische Zahlungsaufforderungen im Umlauf: So erkennen Sie Fake-Briefe von BZSt, Berufsgenossenschaft oder DGUV

Immer mehr Unternehmen erhalten aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), der Berufsgenossenschaft (BG) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen. Diese betrügerischen Schreiben – per E-Mail oder Post – fordern Zahlungen für angebliche Verspätungszuschläge, Verfahrenskosten oder digitale Präventionsmodule. Achtung: Diese Zahlungsaufforderungen sind Fälschungen und zielen darauf ab, Unternehmen finanziell zu schädigen.

Woran erkennen Sie eine betrügerische Zahlungsaufforderung?

Die folgenden Merkmale deuten auf eine Fake-Zahlungsaufforderung hin:

  • Umsatzsteuer bei Verspätungszuschlägen: Forderungen der Finanzbehörden enthalten keine 19 % Umsatzsteuer.

  • Ausländische IBAN: Die angegebene Kontonummer beginnt z. B. mit „ES...“ (Spanien) – Behördenkonten haben deutsche IBANs.

  • Unübliche Forderungen: Es gibt keine offiziellen Rechnungen für Verspätungszuschläge oder für Leistungen der BG/DGUV.

  • Unrealistische Leistungen: Begriffe wie „digitale Präventionsmodule“ oder „spezielle Schilder“ sind erfunden und werden nicht von offiziellen Stellen angeboten.

  • Fehlendes Erstellungsdatum: Viele Schreiben enthalten kein Datum – ein weiterer Hinweis auf eine Fälschung.

  • Unzuständigkeit des BZSt: Das Bundeszentralamt für Steuern erhebt keine Verspätungszuschläge im Auftrag des Finanzamts – solche Forderungen kommen direkt vom zuständigen Finanzamt.

Wie sollten Sie bei einer verdächtigen Zahlungsaufforderung reagieren?

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Kein Geld überweisen: Zahlen Sie nur, wenn die Echtheit zweifelsfrei feststeht.

  • QR-Code ignorieren: Verwenden Sie niemals den zur Bezahlung mitgelieferten QR-Code.

  • Kontodaten prüfen: Vergleichen Sie die IBAN mit offiziellen Konten öffentlicher Stellen.

  • Kontaktdaten hinterfragen: Rufen Sie nicht bei den im Schreiben genannten Nummern an oder schreiben Sie keine E-Mails dorthin – nutzen Sie stattdessen die offiziellen Kontaktdaten der Behörde.

Fazit: Vorsicht bei Rechnungen angeblicher Behörden

Gefälschte Behördenbriefe mit Zahlungsaufforderungen nehmen zu. Auch wenn viele dieser Schreiben auf den ersten Blick seriös wirken, sind sie Teil betrügerischer Maschen. Wir möchten Sie daher sensibilisieren, keine Zahlungen zu leisten, ohne die Echtheit der Zahlungsaufforderung eindeutig geprüft zu haben. Da immer neue Varianten im Umlauf sind, ist besondere Vorsicht geboten.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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