Weihnachtsgeschenke und -feiern "Die guten Gaben können böse Folgen haben"
O-Ton von Georg Schöffler, Steuerberater aus Giengen
Quelle: Stuttgarter Zeitung, 15.12.2017, zum Onlineartikel
Der Steuerberater „Wir empfehlen unseren Klienten klare Regelungen in den Arbeitsverträgen, welche Geschenke von beziehungsweise an Lieferanten und Kunden akzeptiert werden“, sagt Georg Schöffler, Steuerberater und Arbeitsrechtler des internationalen Rechtsanwalts- und Steuerberaternetzwerkes Ecovis, der seine Kanzlei in Giengen hat. Georg Schöffler weist darauf hin, dass Beschenkte im Zweifelsfall „schon im Vorfeld die Zustimmung des Vorgesetzten beziehungsweise der Compliance-Abteilung“ einholen sollen. Das gelte auch und gerade für Einladungen, etwa zum Fußballspiel des VfB Stuttgart, von Hoffenheim oder Freiburg in die VIP Lounge. Solche Dinge sollten schon im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hier sei nicht zuletzt ein steuerlicher Aspekt zu berücksichtigen: Der Eingeladene sollte sich vom Einladenden bestätigen lassen, dass er die Versteuerung übernimmt. Andernfalls muss der Begünstigte die Einladung selbst beim Finanzamt angeben. In der Regel akzeptieren Unternehmen Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro – darüber hinaus greift der Fiskus zu. Unter einem Nettowert von 35 Euro können Unternehmen die Kosten als Betriebsausgabe absetzen."