Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
ECOVIS RTS Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
ECOVIS RTS Audit KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Daimlerstraße 127/1
70372 Stuttgart
ECOVIS RTS ∙ Steuerberater
Zürn ∙ Ostermeier ∙ Sauter eGbR
Zuppinger Straße 18
88213 Ravensburg
Mit folgenden Zweigniederlassungen: https://www.ecovis-rts.de/standorte.html
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung auf unserer Website www.ecovis-rts.de.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.ecovis-rts.de bieten wir Informationen zu unseren Leistungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftliche Beratung an. Nutzer*innen können sich über unsere Kanzleien und Beratungsangebote informieren, Kontaktformulare ausfüllen, Standorte und Ansprechpartner*innen finden sowie Karrieremöglichkeiten einsehen. Zudem bieten wir über die Website Zugang zu verschiedenen Online-Diensten und Portalen für Mandant*innen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
1. Karrierebereich (rexx systems)
Die eingebettete E-Recruiting-Lösung unter www.ecovis-rts.de/karriere.html, basierend auf dem System der Firma rexx systems, weist derzeit folgende Barrieren auf:
- Unzureichende Farbkontraste: Text- und Hintergrundfarben erfüllen teilweise nicht die erforderlichen Kontrastverhältnisse.
- Fehlende Sprungmarken: Eine „Skip to content“-Funktion ist nicht vorhanden.
- Unklare Bedienelemente: Buttons und Links sind teilweise nicht eindeutig beschriftet oder nicht ausreichend semantisch ausgezeichnet. IDs im Quellcode, was zu Problemen bei der Nutzung mit Screenreadern führen kann.
- Nicht konsistente Überschriftenstruktur, was die semantische Orientierung erschwert.
- Tastaturnavigation unvollständig: Der Fokus ist auf dem Hauptmenü nicht sichtbar.
- Formularfelder im Bereich der erweiterten Suche weisen keine visuelle Fokusmarkierung auf.
- Nicht durchgehend lesbare Schriftgrößen: Teilweise wird Text unterhalb von 16 Pixel dargestellt, was die Lesbarkeit einschränkt.
- Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit: Einige interaktive Elemente sind nicht oder nur unzureichend per Tastatur zugänglich.
2. Newsbereich
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei einzelnen Bildern.
- Uneinheitliche redaktionelle Pflege: Der Newsbereich wird von mehreren Mitarbeitenden betreut. Es wird darauf geachtet, Inhalte zunehmend barrierefrei zu gestalten, eine vollständige Umsetzung ist jedoch derzeit noch nicht gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
1. Karrierebereich (rexx systems)
Die identifizierten Barrieren im Karrierebereich – darunter unzureichende Farbkontraste, fehlende Fokusmarkierungen bei der Tastaturnavigation, fehlende Skiplinks, uneindeutige Bedienelemente, nicht konsistente Überschriftenstrukturen sowie Schriften unterhalb von 16 Pixel – werden derzeit im Rahmen einer technischen Überarbeitung erfasst und priorisiert.
Geplanter Umsetzungszeitraum: Die Beseitigung der bekannten Barrieren ist im Rahmen eines Relaunches oder Systemupdates im ersten Quartal 2026 vorgesehen. Eine vollständige Umsetzung aller Maßnahmen ist abhängig von technischen Möglichkeiten und der Kooperation mit dem Drittanbieter (rexx systems).
2. Newsbereich
Im Newsbereich wurden bereits erste Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet. Dazu zählen insbesondere redaktionelle Prüfungen hinsichtlich alternativer Bildbeschreibungen (Alt-Texte) sowie die Vereinheitlichung der Gestaltung und Pflege durch das Redaktionsteam.
Geplanter Umsetzungszeitraum: Die Optimierung erfolgt laufend ab Mitte 2025. Ein standardisiertes Vorgehen zur barrierefreien Veröffentlichung von Inhalten wird derzeit eingeführt und soll ab sofort in allen neuen Beiträgen angewendet werden. Eine sukzessive Überarbeitung älterer Inhalte ist vorgesehen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Hinweise zu etwaigen Barrieren und bemühen uns um schnelle Behebung.
ECOVIS RTS BW Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
E-Mail: info@ecovis-rts.de
Telefon: +49 711 9554-0
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Verbraucher*innen und Anbietern digitaler Dienstleistungen.
Schlichtungsstelle BGG
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: +49 30 18 527-2805
Quelle: eRecht24