Neuer Fragenkatalog für zollrechtliche Bewilligungen:
Das müssen Unternehmen ab Juni 2026 wissen
Was hat sich konkret geändert?
Der Fragenkatalog wurde strukturell überarbeitet und klarer gegliedert. Er ist in sechs Teile aufgebaut und deckt die folgenden Themenbereiche ab:
- Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
- Informationen über das Unternehmen und Einhaltung steuer- und zollrechtlicher Vorschriften
- Buchführungs- und Logistiksystem
- Zahlungsfähigkeit
- Fachliche Qualifikation
- Sicherheitsanforderungen
Diese Themen waren grundsätzlich bereits im bisherigen Fragenkatalog enthalten. Neu sind jedoch die klarere Struktur sowie eine intensivere und systematischere Prüfung. Insgesamt zielt die Überarbeitung darauf ab, die Zuverlässigkeit und Organisation von Unternehmen umfassender und einheitlicher zu prüfen. Eine wesentliche inhaltliche Neuerung ist die stärkere Einbindung der steuerlichen Zuverlässigkeit, insbesondere durch die Abfrage der Steuer-ID relevanter Personen.
Die Überarbeitung knüpft direkt an die bereits eingeführten Änderungen an:
Wie im April-Newsletter dargestellt, steht die steuerrechtliche Zuverlässigkeit stärker im Fokus. Diese wird nun durch die Abfrage der Steuer-ID für den relevanten Personenkreis zusätzlich durch den neuen Fragenkatalog systematisch abgefragt und dokumentiert.
Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
- seit 1. Juni 2026 verbindlich für neue Anträge
- gilt grundsätzlich für alle relevanten zollrechtlichen Bewilligungen
Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen. Auch im Rahmen des Monitorings ist die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID aktuell noch ausgesetzt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Verzahnung von zollrechtlicher und steuerrechtlicher Compliance nimmt weiter zu.
Für Unternehmen wird insbesondere wichtig:
- klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- transparente Prozesse im Zoll- und Steuerbereich
- vollständige und konsistente Angaben im Fragenkatalog
- gute Datenqualität (insbesondere bei personenbezogenen Angaben)
Unternehmen mit bestehenden Bewilligungen sollten prüfen, ob ihre Angaben auch im Rahmen künftiger Überwachungen standhalten.
Fazit
Nach der Einführung der Steuer-ID-Abfrage im Frühjahr 2026 setzt die Zollverwaltung mit dem neuen Fragenkatalog den nächsten Schritt zur Verschärfung der Bewilligungsvoraussetzungen.
Der Trend ist klar erkennbar: Mehr Transparenz, mehr Struktur – und höhere Anforderungen an die Compliance. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf einstellen, um Verzögerungen oder Risiken bei künftigen Anträgen zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Häufige Fragen zum Thema zollrechtlichen Bewilligungen
Eine zollrechtliche Bewilligung erlaubt Unternehmen, bestimmte Vereinfachungen oder besondere Zollverfahren zu nutzen. Dafür müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden.
Monitoring bezeichnet die laufende Überwachung eines Unternehmens nach Erteilung einer Bewilligung. Die Zollbehörde prüft dabei, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. In der Regel erfolgt das Monitoring auf jährlicher Basis.
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
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