Steuererklärung nach Wegzug aus Deutschland: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, ändert sich auch Ihre Steuersituation. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie Sie Ihre Steuererklärung richtig erstellen. Der Wegzug aus Deutschland hat auch steuerliche Konsequenzen. So endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen.

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland? 

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Die Aufgabe von nur dem Wohnsitz oder nur dem gewöhnlichen Aufenthalt genügt nicht, die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland beim Einwohnermeldeamt allein genügt nicht, um nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig im Inland zu sein. Das Steuerrecht definiert hier eigene Regelungen. 

Eine unbeschränkte Steuerpflicht wird daher abgelehnt, wenn Sie keine Wohnung im Inland mehr haben, die Sie jederzeit bewohnen könnten sowie sich zusätzlich nicht mehr als 6 Monate im Inland aufhalten. Sobald eine der beiden doch Voraussetzungen erfüllt ist, sind Sie weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Wichtig: Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Wer trotz Wegzugs weiterhin über eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland verfügt, kann auch nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig gelten.  

Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Wegzugs nur noch in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn Sie in Deutschland Einkünfte erzielen. Dies wird als beschränkte Steuerpflicht bezeichnet. 

 

Trotz Wegzug: Wann besteht eine beschränkte Steuerpflicht? 

Wenn Sie nach dem Wegzug aus Deutschland noch Einkünfte aus Deutschland erzielen, können Sie beschränkt steuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass Sie nur für diese Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind. 

Dies sind dann grundsätzlich alle Einkünfte, die Sie aus einer Tätigkeit oder aus Vermögen im Inland erzielen. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Arbeitslohn 

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 

  • bestimmte Kapitaleinkünfte 

  • Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit 

 

Doppelbesteuerung vermeiden: Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen? 

Zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen sollen verhindern, dass Sie auf dieselben Einkünfte in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. 

Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Daher sollte bei einem Wegzug stets geprüft werden, welche Regelungen mit dem Zuzugsstaat gelten. 

 

Die Steuererklärung im Wegzugsjahr richtig erstellen 

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung für das Jahr des Wegzugs abgeben. In dieser Steuererklärung müssen Sie alle Einkünfte, die Sie in Deutschland erzielt haben, angeben, sowie die Einkünfte, die Sie im Ausland erzielt haben. 

Gerade im Wegzugsjahr ist eine saubere zeitliche Zuordnung der Einkünfte wichtig. Entscheidend ist häufig, ob die Einkünfte vor oder nach dem Wegzug erzielt wurden und welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. 

 

Wegzugsbesteuerung: Wer betroffen ist und was gilt 

Zu beachten ist auch, dass bei einem Wegzug möglicherweise auch die sogenannte Wegzugsteuer bzw. Entstrickungssteuer anfällt. Wenn Sie mehr als 1 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und ins Ausland verziehen, möchte Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn besteuern. Gleiches gilt, wenn Sie einen Betrieb oder eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben und ins Ausland verziehen. Auch dann möchte Deutschland eine Art fiktiven Gewinn versteuern. 

 

Besondere Aufmerksamkeit ist seit 2025 geboten: Durch gesetzliche Änderungen wurde der Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in bestimmten Fällen erweitert. Dadurch können unter Umständen auch Beteiligungen an Investmentfonds stärker in den Fokus geraten. Ob tatsächlich eine Steuerbelastung entsteht, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen. 

Wer Unternehmensbeteiligungen, größere Wertpapierdepots oder betriebliche Vermögenswerte hält, sollte die steuerlichen Folgen eines Wegzugs frühzeitig analysieren lassen. 

 

Unsere Unterstützung bei Wegzug und Steuererklärung 

Wenn wir Sie bei der Erstellung der Steuererklärung für den Fall eines Wegzugs aus Deutschland unterstützen oder Ihnen mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen sollen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Fazit: Steuerliche Folgen eines Wegzugs frühzeitig prüfen 

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, sollten Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen informieren. So vermeiden Sie, dass Sie unnötig Steuern zahlen müssen. 

Insbesondere bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiervermögen oder grenzüberschreitenden Einkünften empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung. Dadurch lassen sich Risiken erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig nutzen. 

FAQ

FAQ zur Steuererklärung nach Wegzug aus Deutschland

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich, wenn sowohl der Wohnsitz als auch der gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt werden.

Im Wegzugsjahr ist in der Regel weiterhin eine Steuererklärung in Deutschland erforderlich. Dabei sind die relevanten Einkünfte des Jahres anzugeben. 

Ja. Wenn nach dem Wegzug weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt werden, kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.

Inlandseinkünfte. Zu den möglichen steuerpflichtigen Einkünften zählen dabei unter anderem Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte sowie Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht und sollen verhindern, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.

Die Wegzugsbesteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen greifen, wenn Personen mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder bestimmten betrieblichen Vermögenswerten Deutschland verlassen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart