Steuerberatung Mannheim: Herzlich willkommen bei der ECOVIS RTS Steuerkanzlei
Herzlich willkommen bei ECOVIS RTS in Mannheim – Ihrem verlässlichen Partner für umfassende steuerliche Beratung.
Wir bieten Ihnen spezialisierte Leistungen in den Bereichen Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und betriebswirtschaftliche Beratung sowie zahlreiche weitere steuerliche und unternehmerische Dienstleistungen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, passgenaue Lösungen für Ihre Anliegen zu entwickeln. Unsere Expertise reicht in der Unternehmensberatung von Visionenentwicklung und Planung bis hin zur Strategieentwicklung.
Vereinbaren Sie noch heute Ihr erstes Beratungsgespräch. Unser Team freut sich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam die besten Lösungen für Ihre steuerlichen Anliegen zu erarbeiten.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Steuerberatung
Bereits heute an morgen denken.
Ihr Vorteil mit ECOVIS RTS: Die Grundlagen schaffen für einen erfolgreichen Generationenwechsel – weil Ihr Unternehmen wichtig ist!
Die Betriebs- bzw. Außenprüfung durch das Finanzamt gehört sicher nicht zu den Lieblingsthemen eines Unternehmers
Wir betreuen Sie bei Betriebsprüfungen und sorgen dafür, dass die benötigten Unterlagen schnell zur Verfügung stehen, um eine zügige Überprüfung zu gewährleisten. Dafür gehen wir mit Ihnen durch, welche Auskünfte Sie erteilen müssen und welche Unterlagen bereit liegen sollten: z. B. Aufzeichnungen, Geschäftspapier und andere Urkunden.
Allgemeines Recht und Steuerrecht sind eng miteinander verknüpft.
Das wird vor allem dann klar, wenn man sich in Widerspruch zu einer behördlichen Entscheidung begibt. Ganz schnell geht es hier nicht mehr nur um die strittigen Inhalte, sondern auch um die Einhaltung gesetzter Termine, Fristen und Vorgaben.
Speziell für diese Situation bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und erheben gegebenenfalls Einspruch
- Wir begleiten sämtliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen
- Wir vertreten Sie bei Besprechungen mit Behörden oder Dritten bezüglich abgaberechtlicher Belange
- Wir vertreten Sie bei Verfahren vor dem zuständigen Finanzamt, vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof
- Wir vertreten Sie im Steuerstrafverfahren
Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung von der Unternehmensnachfolge. Dabei ist diese Frage existenziell.
Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Wunschvorstellungen in Bezug auf die Zukunft von Firma und Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um beispielsweise Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Die EÜR, welche umgangssprachlich auch Einnahmen-Überschuss Rechnung genannt wird, ist im Gegensatz zur Bilanzierung das einfachere Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns eines Unternehmens. Vor allem für Existenzgründer ist dieses Verfahren attraktiv, da es weniger aufwendig und deshalb kostengünstiger ist. Allerdings ist der Einsatz der Einnahmen-ÜberschussRechnung an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen geknüpft:
Unternehmer | Gewinngrenze | Umsatzgrenze |
|---|---|---|
| Gewerbliche Unternehmer | 60.000 € pro Jahr | 600.000 € pro Jahr |
| Land- und Forstwirte | 25.000 € pro Jahr | - |
Viele gute Ideen zur Existenzgründung scheitern an der schlechten Vorbereitung und/oder mangelhafter Durchführung. Die meisten Fehler lassen sich durch eine gewissenhafte Planung vermeiden. Investieren Sie lieber in eine qualifizierte Vorbereitung Ihrer Existenzgründung, als später für Fehler und Versäumtes bezahlen zu müssen!
Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, die richtigen Fragen zu stellen, sondern leiten Sie auch zu ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen. Damit schaffen Sie gemeinsam mit uns die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen − risikominimierten − Unternehmensstart.
Heute schon an morgen denken – denn die Zukunft wird papierlos. Wagen Sie mit uns den Schritt in die digitale Buchhaltung. Es erwarten Sie zahlreiche Vorteile!
Der Jahresabschluss kann viel mehr sein als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Kombination aus betriebswirtschaftlicher Analyse und Bilanzbesprechung bietet eine wertvolle Entscheidungshilfe für gegenwärtige Prozesse und die Zukunft des Unternehmens.
Für kleine und mittelständische Betriebe wird es aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer effizienter und sinnvoller, die Lohn- und Gehaltsabrechnung komplett auszulagern und von Spezialisten erstellen zu lassen. Wir bieten Ihnen die ganze Bandbreite des modernen Personalwesens bis hin zur kompletten Personalverwaltung.
Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
...welches „Kleid“ passt am besten zu Ihrem Unternehmen? Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich diese Frage.
Haftungsbeschränkung, Unternehmensnachfolge und natürlich Steueroptimierung sind die größten Einflussfaktoren bei der Wahl der „richtigen“ Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihr Unternehmen jederzeit im besten „Kleid“ da steht.
Bei Ihrer Entscheidung können wir unsere kooperierenden Anwälte einbeziehen und erläutern Ihnen auch die Auswirkungen betreffend folgender Einflussfaktoren:
- Gründungsaufwand
- Konsequenzen bei Unternehmenskauf
- Altersversorgung des Firmeninhabers
- Rechtsformbedingte Mehrkosten
- Variabilität in Bezug auf Änderungen im Bereich der Beteiligten und der Beteiligungsverhältnisse
- Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie Entnahmerechte
- Vertretung und Geschäftsführung des Unternehmens
- Mitbestimmungsrechte
- Umfang, Inhalt sowie Prüfungs- und Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses
- Finanzierungsalternativen mit Eigen- und Fremdkapital
Die Steuergestaltung wird oft auch als Steuervermeidung oder als Steueroptimierung bezeichnet.
Steuergestaltung hat das Ziel, die Steuerlast zu verringern.
Eine kompetente Steuergestaltung ist einerseits gekennzeichnet durch die Steuererklärung selbst. Andererseits aber auch durch die Berechnung zulässiger Alternativen vor dem Hintergrund der günstigsten Steuerbelastungen für das Unternehmen.
Für verschiedene Möglichkeiten der Rechtsform eines Unternehmens können so die jeweiligen Gesamtsteuerbelastungen für Gesellschaft und Gesellschafter aufgezeigt werden und gegebenenfalls die Konsequenz eines Rechtsformwechsels notwendig machen.
Einige typische Gesichtspunkte professioneller Steuergestaltung können sein:
Berücksichtigung der betrieblichen und privaten Steuern
Betrachtung von natürlichen Personen, Kapital- und Personengesellschaften
Bearbeitung der Rechtsformen Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG
Berechnung der Folgen einer Betriebsaufspaltung
Möglichkeit zum Rechtsformwechsel
Welche steuerlichen Auswirkungen haben Investitionen, Unternehmenskäufe, -verkäufe oder Immobiliengeschäfte? Vor komplexen betrieblichen Entscheidungen empfiehlt sich oft ein Gutachten. Wir übernehmen dies für Sie und zeigen Ihnen Risiken, Folgen und mögliche andere Lösungswege auf.
Hintergrundwissen
Steuerliche Gutachten ermöglichen die Beurteilung finanzrechtlicher Einzelfragen unter Berücksichtigung spezieller Gesichtspunkte sowie angrenzender Rechtsgebiete.
Typische Themen und Formen der steuerlichen Betrachtung durch Gutachten können sein:
- Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
- Umsatzsteuer
- Internationale Besteuerung
- Entwicklung steuerlich optimaler Konzeptionen für Gründung, Kauf, Betrieb und Verkauf von Unternehmen u.a.
- Planungsrechnungen
- Beurteilungen von Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens bei Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Niederlassungen oder Gesellschaften
- Gerichtsgutachten
- Schiedsgutachten
- Auseinandersetzungsgutachten
- Unternehmensbewertungsgutachten
Während des steuerlichen Veranlagungsverfahrens beantworten wir für Sie sämtliche Rückfragen des Finanzamts.
Darüber hinaus kontrollieren wir nach Erhalt des Steuerbescheids dessen Korrektheit gemäß den gemachten Angaben. Wir vertreten Sie auch bei strittigen Sachlagen. Wir prüfen, bewerten, schlichten oder streiten im Notfall für Sie, wenn das Finanzamt ungerechtfertigte Leistungen von Ihnen beansprucht.
Unternehmensberatung
Für das sogenannte einfache, alltägliche Leben wie auch für die komplexe, unternehmerische Existenz gilt: Planen ist imaginäres Handeln.
Die gedankliche Vorwegnahme und Gestaltung zukünftiger Strukturen, Prozesse und Ereignisse ist eine der wichtigsten Aufgaben des Managements. Ohne kompetente Unternehmensplanung kann der Regelkreis aus Planung – Soll-Ist-Abgleich – Abweichungsanalyse – Gegensteuerung nicht ablaufen. Auch eine auf die Zukunft ausgerichtete Budgetierung ist so nicht möglich. Aber schon allein Geldgeber, öffentliche Institutionen und vor allem die unterjährige Steuerung Ihres Betriebs erfordern zwingend, sich mit den planerischen Prozessen im eigenen Unternehmen auseinanderzusetzen und die Wechselbeziehungen der Betriebsteile zu analysieren und zu hinterfragen.
Unsere jahrelange Erfahrung in Klein- und Mittelstandsbetrieben hilft Ihnen bei der unterjährigen Steuerung und Überwachung Ihres Unternehmens. Sie ermöglicht es, vor allem durch einen aktiv gestalteten Soll-Ist-Abgleich, rechtzeitig Veränderungen zu erkennen und gegenzusteuern.
Um Unternehmen erfolgreich führen zu können, sind strategische Prozesse und deren Umsetzung in einer immer schnelleren Wirtschaftswelt unabdingbare Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg. Zusammen mit Ihnen und den Entscheidungsträgern im Unternehmen entwickeln wir die notwendigen strategischen Prozesse. Zur Umsetzung und Erreichung Ihrer unternehmerischen Vision.
Befragt man erfolgreiche Unternehmer zum Rezept ihres Erfolgs, erhält man sehr ein und dieselbe Antwort: Die richtige Idee zum richtigen Zeitpunkt gehabt zu haben. Unsere Visions-Workshops bieten den geeigneten Rahmen, um verborgene Ideen zum sprichwörtlich richtigen Zeitpunkt zu erkennen und aufzudecken. Unsere Fragetechniken helfen, die eigenen Sichtweisen zu erweitern und eventuell vorhandene gedankliche Blockaden aufzulösen. Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer interaktiven Zusammenarbeit, anstehende Veränderungsprozesse erfolgreich zu bewältigen und persönliche Visionen zu erkennen und umzusetzen. Und zwar im privaten wie im betrieblichen Kontext.
Wirtschaftsmediation kommt immer dann zum Einsatz, wenn es zu Konflikten im beruflichen Umfeld kommt, beispielsweise innerhalb des Unternehmens zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder zwischen unterschiedlichen Abteilungen, zwischen Gesellschaftern, zwischen Unternehmenseigentümern und deren Nachfolgern usw.
Wenn Sie mehr über Mediation erfahren wollen oder einen Mediator benötigen, steht Ihnen Steuerberater Albrecht Krimmer gern zur Verfügung.





