Steuerberatung Metzingen: Herzlich willkommen bei der ECOVIS RTS Steuerkanzlei
Herzlich willkommen bei den ECOVIS RTS Steuerberatern Metzingen. Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen aus der Region genauso wie Privatpersonen und Selbstständige zu allen steuerlichen Fragen. Dazu gehören digitale Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen sowie Unternehmensnachfolge. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch - wir freuen uns auf Sie.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Steuerberatung
Schlagen Sie ruhig die Hände über dem Kopf zusammen! Wir kennen die Reaktion auf die bloße Erwähnung der Begriffe Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Wieso auch sollte man daran Gefallen finden, sich dem Fiskus zuliebe in mühevoller Detailarbeit zu verlieren? Wachsende Komplexität und ständige Gesetzesnovellen sorgen für nachvollziehbaren Unmut − übrigens auch in unseren Kreisen. Wir haben aus der Not eine Tugend gemacht und eine Software in unser Programm aufgenommen, die den Aufwand um ein Vielfaches mindert.
Die Betriebs- bzw. Außenprüfung durch das Finanzamt gehört sicher nicht zu den Lieblingsthemen eines Unternehmers
Wir betreuen Sie bei Betriebsprüfungen und sorgen dafür, dass die benötigten Unterlagen schnell zur Verfügung stehen, um eine zügige Überprüfung zu gewährleisten. Dafür gehen wir mit Ihnen durch, welche Auskünfte Sie erteilen müssen und welche Unterlagen bereit liegen sollten: z. B. Aufzeichnungen, Geschäftspapier und andere Urkunden.
Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung von der Unternehmensnachfolge. Dabei ist diese Frage existenziell.
Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Wunschvorstellungen in Bezug auf die Zukunft von Firma und Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um beispielsweise Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Die EÜR, welche umgangssprachlich auch Einnahmen-Überschuss Rechnung genannt wird, ist im Gegensatz zur Bilanzierung das einfachere Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns eines Unternehmens. Vor allem für Existenzgründer ist dieses Verfahren attraktiv, da es weniger aufwendig und deshalb kostengünstiger ist. Allerdings ist der Einsatz der Einnahmen-ÜberschussRechnung an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen geknüpft:
Unternehmer | Gewinngrenze | Umsatzgrenze |
---|---|---|
Gewerbliche Unternehmer | 60.000 € pro Jahr | 600.000 € pro Jahr |
Land- und Forstwirte | 25.000 € pro Jahr | - |
Heute schon an morgen denken – denn die Zukunft wird papierlos. Wagen Sie mit uns den Schritt in die digitale Buchhaltung. Es erwarten Sie zahlreiche Vorteile!
Der Jahresabschluss kann viel mehr sein als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Kombination aus betriebswirtschaftlicher Analyse und Bilanzbesprechung bietet eine wertvolle Entscheidungshilfe für gegenwärtige Prozesse und die Zukunft des Unternehmens.
Für kleine und mittelständische Betriebe wird es aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer effizienter und sinnvoller, die Lohn- und Gehaltsabrechnung komplett auszulagern und von Spezialisten erstellen zu lassen. Wir bieten Ihnen die ganze Bandbreite des modernen Personalwesens bis hin zur kompletten Personalverwaltung.
Erfolgreicher Generationenwechsel
Im stressigen Berufsalltag fehlt oftmals die Zeit sich Gedanken über die „Zeit danach“ zu machen. Dabei können Fehler bei der Nachfolgeregelung eine existenzielle Bedrohung für Ihr Unternehmen darstellen.
Wir helfen Ihnen bei der Komplexität und Vielzahl an Übergabemodellen und gesetzlichen Vorschiften den Überblick zu behalten und erstellen für Sie eine bis ins Detail durchdachte Nachfolgeplanung.
Wir haben in unserer Firmengruppe erfahrene Spezialisten und können Ihnen kompetente Partner zur Vertragsgestaltung nennen, um Sie bei jedem Schritt umfassend zu begleiten, damit das bestmögliche Ergebnis erreicht werden kann. Auf diese Weise schöpfen Sie die vielfältigen strategischen Handlungsspielräume aus, die sich im Umfeld eines Unternehmens(ver)kaufs ergeben – und das unabhängig von der Größe des zu verkaufenden oder zu kaufenden Unternehmens.
Die Steuergestaltung wird oft auch als Steuervermeidung oder als Steueroptimierung bezeichnet.
Steuergestaltung hat das Ziel, die Steuerlast zu verringern.
Eine kompetente Steuergestaltung ist einerseits gekennzeichnet durch die Steuererklärung selbst. Andererseits aber auch durch die Berechnung zulässiger Alternativen vor dem Hintergrund der günstigsten Steuerbelastungen für das Unternehmen.
Für verschiedene Möglichkeiten der Rechtsform eines Unternehmens können so die jeweiligen Gesamtsteuerbelastungen für Gesellschaft und Gesellschafter aufgezeigt werden und gegebenenfalls die Konsequenz eines Rechtsformwechsels notwendig machen.
Einige typische Gesichtspunkte professioneller Steuergestaltung können sein:
Berücksichtigung der betrieblichen und privaten Steuern
Betrachtung von natürlichen Personen, Kapital- und Personengesellschaften
Bearbeitung der Rechtsformen Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG
Berechnung der Folgen einer Betriebsaufspaltung
Möglichkeit zum Rechtsformwechsel
Wir unterstützen Sie mit Tax-Compliance by ECOVIS RTS in Sachen Verfahrensdokumentation und/oder innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuern. Gern beraten wir Sie zu den jeweiligen Produkten. Dabei können Sie Ihr gewünschtes Modul frei wählen oder gern auch mehrere in Anspruch nehmen.
Während des steuerlichen Veranlagungsverfahrens beantworten wir für Sie sämtliche Rückfragen des Finanzamts.
Darüber hinaus kontrollieren wir nach Erhalt des Steuerbescheids dessen Korrektheit gemäß den gemachten Angaben. Wir vertreten Sie auch bei strittigen Sachlagen. Wir prüfen, bewerten, schlichten oder streiten im Notfall für Sie, wenn das Finanzamt ungerechtfertigte Leistungen von Ihnen beansprucht.