Vermögensverteilung zwischen Kindern: Gleichbehandlung vs. Steueroptimierung
Die meisten Eltern vermeiden dieses Gespräch so lange wie möglich. Weil es um Geld geht. Um die eigenen Kinder. Und weil Fairness das oberste Gebot sein sollte.
Also denkt man sich: Jedes Kind kriegt die Hälfte. Das ist gerecht, unkompliziert und vermeidet Konflikte.
Das Problem: Aus steuerlicher Sicht kann eine gleichmäßige Verteilung im Erbfall dazu führen, dass persönliche Freibeträge nicht optimal genutzt werden.
Die versteckte Kostenfalle
Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Sie haben zwei Kinder und 1,6 Millionen Euro Vermögen, etwa in Form einer Immobilie und von Ersparnissen. Sie entscheiden sich für eine 50:50-Verteilung: Jedes Kind erhält später 800.000 Euro.
Das ist auf den ersten Blick fair. Doch bei der späteren Vererbung kann Erbschaftssteuer entstehen.
Jedes Kind hat grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser gilt bei unbeschränkter Steuerpflicht für Erwerbe von jedem Elternteil.
Im vereinfachten Beispiel bedeutet das:
- Erste 400.000 Euro: steuerfrei
- Weitere 400.000 Euro: steuerpflichtig
Bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 400.000 Euro gilt für Kinder in Steuerklasse I ein Steuersatz von 15 Prozent.
Pro Kind fallen damit rechnerisch 60.000 Euro Erbschaftsteuer an.
Zusammen sind das 120.000 Euro Erbschaftsteuer.
Dieses Geld ist dann schlicht aufgebraucht, ohne dass Ihre Kinder es in irgendeiner Form nutzen können.
Vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Erwerbe, früheren Schenkungen oder steuerlichen Vergünstigungen, kann damit ein erheblicher Teil des Vermögens durch eine frühzeitige Planung steuerlich günstiger übertragen werden.
Die Alternative: Gestaffelte Schenkung
Es gibt einen anderen Weg: Wenn Sie bereits zu Lebzeiten jedem Kind 400.000 Euro schenken, können die persönlichen Freibeträge genutzt werden. Unter den genannten Voraussetzungen fällt auf diese Schenkungen zunächst keine Schenkungsteuer an.
Das Entscheidende: Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dabei werden mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren grundsätzlich zusammengerechnet.
Bleibt beispielsweise ein Teil des Vermögens zunächst beim Schenker und wird erst später übertragen, kann dadurch eine schrittweise Vermögensübertragung ermöglicht werden.
Das kann steuerlich sinnvoll sein – sollte aber immer mit der eigenen finanziellen Absicherung und den familiären Zielen abgestimmt werden.
Wie die Praxis aussieht
Es gibt verschiedene Wege, eine Vermögensübertragung unter mehreren Kindern zu gestalten:
Modell 1: Zeitgleiche Schenkung
Sie entscheiden: Beide Kinder erhalten jetzt jeweils 400.000 Euro. Die Übertragung erfolgt transparent und zu gleichen Teilen.
Modell 2:Zeitlich versetzte Verschenkung
Kind A erhält einen Betrag heute, Kind B zu einem späteren Zeitpunkt. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie Ihre eigene Liquidität berücksichtigen oder die Lebenssituationen der Kinder unterschiedlich sind.
Dabei sollte dokumentiert werden, welche Zuwendungen erfolgt sind und ob sie bei einer späteren Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden sollen. Das Erbrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichung früherer Zuwendungen unter Abkömmlingen vor.
Modell 3: Geplante Integration in der Nachfolge
Die Schenkung wird in die gesamte Nachfolge- und Vermögensplanung integriert. Dabei können neben der steuerlichen Optimierung auch Fragen zur eigenen Absicherung, zur Gleichbehandlung der Kinder und zur späteren Erbfolge berücksichtigt werden.
Gerade bei Immobilien oder größerem Vermögen können zusätzliche Gestaltungen wie ein Nießbrauchvorbehalt relevant sein.
Gleichbehandlung und Steueroptimierung müssen kein Widerspruch sein
Eine gerechte Vermögensverteilung bedeutet nicht zwingend, dass alle Kinder zum gleichen Zeitpunkt exakt denselben Betrag erhalten müssen.
Entscheidend ist vielmehr, die persönlichen Freibeträge, die familiäre Situation und die eigenen finanziellen Bedürfnisse gemeinsam zu betrachten. Eine frühzeitige Planung kann dabei helfen, Vermögen schrittweise zu übertragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Wichtig
Eine Schenkung sollte nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgen. Die eigene finanzielle Absicherung sollte stets gewährleistet bleiben. Außerdem können Schenkungen erbrechtliche Auswirkungen haben, etwa im Hinblick auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Handeln Sie frühzeitig und nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume
Je früher Sie Ihre Vermögensnachfolge planen, desto größer sind die Möglichkeiten, Freibeträge gezielt zu nutzen und Vermögen steuerlich sinnvoll zu übertragen. Gleichzeitig lassen sich die eigene finanzielle Absicherung und mögliche rechtliche Folgen von Anfang an berücksichtigen.
Mehr zum Thema Erben, Vererben und Schenken: Auf unserer Themenseite erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Vermögensübertragung bestehen, worauf Sie bei der Planung achten sollten und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine individuelle Lösung für Ihre Vermögensnachfolge zu entwickeln – steuerlich durchdacht und passend zu Ihrer persönlichen und familiären Situation.
Die häufigsten Fragen zur Vermögensübertragung an Kinder
Kinder können grundsätzlich von jedem Elternteil jeweils 400.000 Euro steuerfrei erwerben. Der Freibetrag gilt sowohl für Schenkungen als auch für Erwerbe von Todes wegen.
Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Schenkungen derselben Person innerhalb eines Zehnjahreszeitraums werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich zusammengerechnet.
as lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen ermöglichen, persönliche Freibeträge mehrfach zu nutzen. Gleichzeitig müssen die eigene finanzielle Absicherung, die familiäre Situation und mögliche rechtliche Folgen berücksichtigt werden.
Nicht jede Schenkung muss automatisch ausgeglichen werden. Bei gesetzlichen Erben gelten jedoch besondere Regeln zur Ausgleichung von Zuwendungen. Der Erblasser kann bei bestimmten Zuwendungen auch eine Ausgleichung anordnen.
Frühere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden bei der Berechnung grundsätzlich berücksichtigt und mit späteren Erwerben zusammengerechnet. Dadurch kann die ursprünglich steuerfreie Schenkung bei der späteren Erbschaft steuerlich relevant werden.
Das hängt von der persönlichen Vermögens- und Familiensituation ab. Neben steuerlichen Aspekten sollten insbesondere die eigene finanzielle Absicherung, die Gleichbehandlung der Kinder sowie erbrechtliche und rechtliche Folgen berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft dabei zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.
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