Investitionssofortprogramm 2025: Alle steuerlichen Neuerungen für Unternehmen im Überblick
Neue befristete degressive Abschreibung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagemögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, können Unternehmen künftig eine degressive Abschreibung geltend machen. Hierbei kann das Dreifache der linearen Abschreibung geltend gemacht werden. Die Abschreibung darf aber max. 30 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. des Restwerts des Wirtschaftsguts betragen.
Förderung der Elektromobilität: Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Pkw erhöht
Für ausschließlich elektrisch betriebene Pkw, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, steigt die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von 70.000 € auf 100.000 €.
Sollte der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs mehr als 100.000 € betragen, wird der Ansatz der steuerlichen Privatnutzung gegenüber einem Verbrenner-Pkw immerhin noch um 50 % reduziert.
Neue Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, können im Jahr der Anschaffung 75 % der Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Die Regelung gilt für Neuanschaffungen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027. Neben ausschließlich elektrisch betriebenen Pkw kommt die Abschreibung auch für elektrische Lastkraftwägen sowie für (eher seltene) Brennstoffzellenfahrzeuge in Betracht.
Jahr | Abschreibung in % |
Anschaffungsjahr | 75 |
2 | 10 |
3 | 5 |
4 | 5 |
5 | 3 |
6 | 2 |
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
Die Belastung mit Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (also z. B. GmbHs und AGs) wird von derzeit 15 % ab 2028 schrittweise auf 10 % bis 2032 gesenkt.
Zur Belastung durch die Körperschaftsteuer kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Steuerbetrag sowie die Gewerbesteuer hinzu.
Jahr | KSt-Satz % |
2028 | 14 |
2029 | 13 |
2030 | 12 |
2031 | 11 |
2032 | 10 |
Verbesserungen bei der Forschungszulage
Durch die Forschungszulage werden Unternehmen unabhängig von der Rechtsform in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung steuerlich gefördert. Gegenstand der Förderung sind die Arbeitskosten des Forschungs- und Entwicklungspersonals, die Kosten der Auftragsforschung sowie bei Einzelunternehmen auch Eigenleistungen in einem gewissen Rahmen. Für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2025 entstanden sind, wird die Grenze von 10 auf 12 Millionen Euro angehoben.Außerdem werden nun auch zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten in die Bemessungsrundlage der Förderung einbezogen, wenn diese nach dem 31.12.2025 und im Rahmen der förderungsfähigen Vorhaben entstanden sind.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das Investitionssofortprogramm setzt gezielte Anreize für Investitionen, Innovation und Elektromobilität und schafft mehr Planungssicherheit für Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Betriebe profitieren von den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlichen Entlastungen. Gern beraten wir Sie individuell zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen zum Investitionssofortprogramm 2025
Ein steuerliches Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen, Innovation und Elektromobilität fördert. Es umfasst neue Abschreibungen, die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und eine ausgeweitete Forschungszulage.
Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Bis zum dreifachen Satz der linearen Abschreibung, maximal 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. des Restwerts.
Die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung steigt auf 100.000 €. Außerdem können 75 % der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Von aktuell 15 % auf 10 % bis 2032 – schrittweise ab 2028.
Alle Unternehmen – unabhängig von Größe oder Rechtsform. Ab 2026 können bis zu 12 Mio. € pro Jahr gefördert werden, inklusive Gemeinkosten.
Geplante Investitionen und Forschungsprojekte rechtzeitig prüfen und steuerlich optimieren. Wir beraten Sie dabei gern individuell.
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