Verification of Payee – Richtiger Empfängername bei SEPA-Überweisungen

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Sicherheitsmaßnahme für den Zahlungsverkehr: die sogenannte Verification of Payee (VoP). Diese Verpflichtung betrifft alle Banken und Zahlungsdienstleister, die SEPA- oder Echtzeitüberweisungen ausführen. Ziel dieser Regelung ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden, Betrugsrisiken zu reduzieren und insgesamt die Zahlungssicherheit deutlich zu erhöhen.

Im Zentrum steht dabei die Überprüfung des Empfängernamens. Das System kontrolliert automatisch, ob der angegebene Name mit der IBAN des Empfängers übereinstimmt. Abweichungen werden dem Auftraggeber vor Abschluss der Transaktion gemeldet.

Funktionsweise der Verification of Payee

Die VoP überprüft automatisch, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird dem Zahler in Echtzeit angezeigt – über ein Ampelsystem:

VoP-Status

Bedeutung

Empfehlung

Match (Grün)

Name und IBAN stimmen exakt überein

Zahlung kann sofort ausgeführt werden

Close Match (Gelb)

Leichte Abweichungen (z. B. Tippfehler, Zusätze)

Überprüfung empfohlen, Zahlung meist möglich

No Match (Rot)

Keine Übereinstimmung

Zahlung auf eigenes Risiko, mögliche Fehlleitung


Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt zur präventiven Betrugsabwehr. Besonders im Onlinebanking oder bei neuen Zahlungsempfängern kann die VoP Schutz vor Täuschungen durch falsche Kontoangaben bieten.

Besondere Bedeutung für Zahlungen an Finanzämter

Besondere Aufmerksamkeit ist ab Oktober 2025 bei Überweisungen an Finanzämter erforderlich. Denn während Privatpersonen ihre Kontoinhaberbezeichnung frei wählen können, sind Behördennamen genau festgelegt. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass das System einen No Match meldet oder die Zahlung wegen eines Close Match verzögert wird.

Die richtige Angabe hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In einigen Ländern gibt es eine zentrale Benennung (z. B. Freistaat Thüringen oder Finanzamt Idar-Oberstein), während in den meisten Ländern die konkrete Ortsbezeichnung Bestandteil des Empfängernamens bleibt.

Übersicht: Richtige Empfängernamen der Finanzämter nach Bundesland

Bundesland

Offizielle Empfängerbezeichnung

Baden-Württemberg

Finanzamt + Ort

Bayern

Freistaat Bayern

Berlin

Berliner Finanzämter

Brandenburg

Finanzamt + Ort

Bremen

Landeshauptkasse Bremen / Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)

Hamburg

Steuerkasse Hamburg

Hessen

Finanzamt + Ort

Mecklenburg-Vorpommern

Finanzamt + Ort

Niedersachsen

Finanzamt + Ort

Nordrhein-Westfalen

Finanzamt + Ort

Rheinland-Pfalz

Finanzamt Idar-Oberstein

Saarland

Finanzamt Saarlouis – Finanzkasse

Sachsen

Finanzamt + Ort

Sachsen-Anhalt

Finanzamt + Ort

Schleswig-Holstein

Finanzamt + Ort

Thüringen

Freistaat Thüringen


Beispiel:

Korrekt: Finanzamt Heidelberg

Falsch: FA Heidelberg oder Finanzamt HD

Abweichungen können eine gelbe oder rote Warnmeldung (No Match) auslösen – und die Zahlung wird entweder verzögert oder nur auf eigenes Risiko ausgeführt.

Empfehlungen für Steuerpflichtige und Berater

Vor jeder Überweisung an das Finanzamt sollte daher überprüft werden:

  • Ist der Empfängername exakt so angegeben, wie es das Bundesland vorsieht?
  • Enthält der Name keine Tippfehler oder abgekürzte Formen?
  • Ist die IBAN korrekt übernommen?

Fazit

Die Einführung der Verification of Payee markiert einen wichtigen Fortschritt in der Harmonisierung und Sicherheit des europäischen Zahlungsverkehrs. Allerdings erfordert sie auch mehr Sorgfalt bei der Angabe von Empfängerdaten, insbesondere bei Zahlungen an öffentliche Kassen. Wer die offiziellen Empfängernamen beachtet, stellt sicher, dass seine Überweisungen an die Finanzämter weiterhin reibungslos verbucht werden – ohne Verzögerung oder Rückmeldung im VoP-System.

FAQ

FAQ: Häufige Fragen zur Verification of Payee (VoP)

Bei kleinen Unterschieden (z. B. Groß-/Kleinschreibung) zeigt das System einen Close Match an. Die Zahlung kann meist trotzdem ausgeführt werden.

Nein. Du kannst sie manuell fortsetzen – jedoch auf eigenes Risiko.

Nein, sie gilt für alle SEPA- und Echtzeitüberweisungen in der EU. Finanzämter sind jedoch besonders betroffen, da deren Empfängernamen strikt vorgegeben sind.

Ja, insbesondere deine Buchhaltungssoftware oder Banking-Vorlagen sollten die korrekten Empfängernamen enthalten.

Die offizielle Bezeichnung findest du auf den Steuerbescheiden oder auf der Website deines Landesfinanzministeriums.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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