Verification of Payee – Richtiger Empfängername bei SEPA-Überweisungen
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Sicherheitsmaßnahme für den Zahlungsverkehr: die sogenannte Verification of Payee (VoP). Diese Verpflichtung betrifft alle Banken und Zahlungsdienstleister, die SEPA- oder Echtzeitüberweisungen ausführen. Ziel dieser Regelung ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden, Betrugsrisiken zu reduzieren und insgesamt die Zahlungssicherheit deutlich zu erhöhen.
Im Zentrum steht dabei die Überprüfung des Empfängernamens. Das System kontrolliert automatisch, ob der angegebene Name mit der IBAN des Empfängers übereinstimmt. Abweichungen werden dem Auftraggeber vor Abschluss der Transaktion gemeldet.
Funktionsweise der Verification of Payee
Die VoP überprüft automatisch, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird dem Zahler in Echtzeit angezeigt – über ein Ampelsystem:
VoP-Status | Bedeutung | Empfehlung |
Match (Grün) | Name und IBAN stimmen exakt überein | Zahlung kann sofort ausgeführt werden |
Close Match (Gelb) | Leichte Abweichungen (z. B. Tippfehler, Zusätze) | Überprüfung empfohlen, Zahlung meist möglich |
No Match (Rot) | Keine Übereinstimmung | Zahlung auf eigenes Risiko, mögliche Fehlleitung |
Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt zur präventiven Betrugsabwehr. Besonders im Onlinebanking oder bei neuen Zahlungsempfängern kann die VoP Schutz vor Täuschungen durch falsche Kontoangaben bieten.
Besondere Bedeutung für Zahlungen an Finanzämter
Besondere Aufmerksamkeit ist ab Oktober 2025 bei Überweisungen an Finanzämter erforderlich. Denn während Privatpersonen ihre Kontoinhaberbezeichnung frei wählen können, sind Behördennamen genau festgelegt. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass das System einen No Match meldet oder die Zahlung wegen eines Close Match verzögert wird.
Die richtige Angabe hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In einigen Ländern gibt es eine zentrale Benennung (z. B. Freistaat Thüringen oder Finanzamt Idar-Oberstein), während in den meisten Ländern die konkrete Ortsbezeichnung Bestandteil des Empfängernamens bleibt.
Übersicht: Richtige Empfängernamen der Finanzämter nach Bundesland
Bundesland | Offizielle Empfängerbezeichnung |
Baden-Württemberg | Finanzamt + Ort |
Bayern | Freistaat Bayern |
Berlin | Berliner Finanzämter |
Brandenburg | Finanzamt + Ort |
Bremen | Landeshauptkasse Bremen / Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse) |
Hamburg | Steuerkasse Hamburg |
Hessen | Finanzamt + Ort |
Mecklenburg-Vorpommern | Finanzamt + Ort |
Niedersachsen | Finanzamt + Ort |
Nordrhein-Westfalen | Finanzamt + Ort |
Rheinland-Pfalz | Finanzamt Idar-Oberstein |
Saarland | Finanzamt Saarlouis – Finanzkasse |
Sachsen | Finanzamt + Ort |
Sachsen-Anhalt | Finanzamt + Ort |
Schleswig-Holstein | Finanzamt + Ort |
Thüringen | Freistaat Thüringen |
Beispiel:
Korrekt: Finanzamt Heidelberg
Falsch: FA Heidelberg oder Finanzamt HD
Abweichungen können eine gelbe oder rote Warnmeldung (No Match) auslösen – und die Zahlung wird entweder verzögert oder nur auf eigenes Risiko ausgeführt.
Empfehlungen für Steuerpflichtige und Berater
Vor jeder Überweisung an das Finanzamt sollte daher überprüft werden:
- Ist der Empfängername exakt so angegeben, wie es das Bundesland vorsieht?
- Enthält der Name keine Tippfehler oder abgekürzte Formen?
- Ist die IBAN korrekt übernommen?
Fazit
Die Einführung der Verification of Payee markiert einen wichtigen Fortschritt in der Harmonisierung und Sicherheit des europäischen Zahlungsverkehrs. Allerdings erfordert sie auch mehr Sorgfalt bei der Angabe von Empfängerdaten, insbesondere bei Zahlungen an öffentliche Kassen. Wer die offiziellen Empfängernamen beachtet, stellt sicher, dass seine Überweisungen an die Finanzämter weiterhin reibungslos verbucht werden – ohne Verzögerung oder Rückmeldung im VoP-System.
FAQ: Häufige Fragen zur Verification of Payee (VoP)
Bei kleinen Unterschieden (z. B. Groß-/Kleinschreibung) zeigt das System einen Close Match an. Die Zahlung kann meist trotzdem ausgeführt werden.
Nein. Du kannst sie manuell fortsetzen – jedoch auf eigenes Risiko.
Nein, sie gilt für alle SEPA- und Echtzeitüberweisungen in der EU. Finanzämter sind jedoch besonders betroffen, da deren Empfängernamen strikt vorgegeben sind.
Ja, insbesondere deine Buchhaltungssoftware oder Banking-Vorlagen sollten die korrekten Empfängernamen enthalten.
Die offizielle Bezeichnung findest du auf den Steuerbescheiden oder auf der Website deines Landesfinanzministeriums.
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