

Abfindung und Steuern: So holen Sie steuerlich das Beste für sich heraus
Sie haben eine Abfindung angeboten bekommen? Dann stehen Sie vor einer wichtigen finanziellen Entscheidung. Denn obwohl Abfindungen oft wie ein willkommener Geldsegen wirken, lauert ein steuerliches Risiko: Die Steuerlast kann erheblich sein. Doch mit der richtigen Abfindungsberatung lässt sich viel optimieren – und sparen.
Warum professionelle Beratung so wichtig ist
Wer eine Abfindung erhält, muss wissen: Ohne steuerliche Gestaltung kann ein großer Teil des Geldes direkt ans Finanzamt fließen. Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um die Abfindung möglichst steuerschonend zu erhalten.
Die Fünftelregelung: Weniger Steuern auf Abfindungen
Ein zentrales Instrument zur Steueroptimierung bei Abfindungen ist die Fünftelregelung. Diese sorgt für eine ermäßigte Besteuerung, indem die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die Abfindung muss als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten.
- Die Auszahlung erfolgt gebündelt in einem Kalenderjahr.
Aber Achtung: Die Regelung ist nicht automatisch anwendbar – es kommt auf viele Details an. Unsere Expertinnen und Experten prüfen, ob und wie Sie die Fünftelregelung optimal nutzen können. Mehr erfahren.
Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen
Neben der Fünftelregelung bieten sich weitere Wege zur Steueroptimierung, zum Beispiel:
- Geschickte Wahl des Auszahlungszeitpunkts – etwa auf das nächste Kalenderjahr verschieben
- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Nutzung von Freibeträgen und Sonderausgaben
- Investitionen in Altersvorsorge oder Unterstützungskassen
Mit einer individuell abgestimmten Strategie kann Ihre Abfindung deutlich effizienter genutzt werden.
Vorsicht beim Aufhebungsvertrag – rechtliche Stolperfallen vermeiden
Ein weiteres Risiko liegt in der rechtlichen Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags. Formulierungen können Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld (Stichwort: Sperrzeit) oder auf die Anerkennung als „echte“ Abfindung durch das Finanzamt haben. Hier ist eine fachübergreifende Beratung unerlässlich.
Unsere Empfehlung: Frühzeitig beraten lassen
Die Erfahrung zeigt: Eine professionelle Abfindungsberatung zahlt sich aus – im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb raten wir, rechtzeitig vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder der Auszahlung der Abfindung den Kontakt zur Steuerberatung zu suchen.
Bei ECOVIS RTS erhalten Sie eine umfassende und praxisnahe Beratung – steuerlich, rechtlich und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Haben Sie Fragen zum Thema Abfindung?
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
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