Abfindungsberatung – Ihre Steuerexperten für eine optimale Gestaltung
Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Umbruch. Viele Unternehmen reagieren auf geopolitische Krisen, Digitalisierung und Inflation mit Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalabbau. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Trennung vom Arbeitgeber – oft verbunden mit einem Abfindungsangebot. Doch Vorsicht: Ohne professionelle Beratung kann die steuerliche Belastung einer Abfindung deutlich höher ausfallen als erwartet.
Sichern Sie sich mit einer steuerlichen Beratung zur Abfindung rechtlich und finanziell ab – und holen Sie mehr aus Ihrer Abfindung heraus.
Ihre Vorteile mit der Abfindungsberatung von ECOVIS RTS
Die ECOVIS RTS Steuerberatung begleitet Sie in dieser sensiblen Phase mit fachlicher Kompetenz und individueller Beratung. Unser Ziel: Sie steuerlich und rechtlich optimal aufzustellen – heute und mit Blick auf Ihre Zukunft. Jede Abfindungssituation ist anders – deshalb beraten wir Sie ganzheitlich:
Wir analysieren Ihre Abfindung individuell und nutzen alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten – von der Fünftelregelung über Sonderausgaben bis hin zu einem optimalen Zahlungszeitpunkt – um Ihre Steuerlast spürbar zu senken.
Wir prüfen die Abfindungsvereinbarung auch rechtlich: Ist die Höhe marktgerecht? Gibt es Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld? Unsere Zusammenarbeit mit Fachanwälten im ECOVIS-Netzwerk sorgt für maximale Klarheit und Sicherheit.
Ob Altersvorsorge, Versicherungsschutz oder Kapitalanlage – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Abfindung sinnvoll und nachhaltig in Ihre persönliche Zukunftsplanung integrieren.
Mit über 60 Standorten in Baden-Württemberg sind wir schnell vor Ort. Gleichzeitig profitieren Sie von der Stärke des ECOVIS-Netzwerks mit bundesweiter Expertise.
Ob angestellt, in leitender Position oder in der Geschäftsführung: Wir bieten individuelle Konzepte – abgestimmt auf Ihre Einkommensstruktur, Lebensziele und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Steuerliche Gestaltung und rechtliche Absicherung Ihrer Abfindung
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, doch durch gezielte steuerliche Gestaltung – wie die Anwendung der Fünftelregelung, Nutzung von Freibeträgen, Sonderausgaben oder optimiertes Timing der Auszahlung – lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen. Darüber hinaus prüfen wir auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihrer Abfindungsvereinbarung, etwa die Angemessenheit der Höhe, mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und kritische Formulierungen im Aufhebungsvertrag. Dank der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Fachanwältinnen und -anwälten für Arbeitsrecht im ECOVIS-Netzwerk bieten wir Ihnen dabei maximale Sicherheit und Transparenz.
Warum ECOVIS RTS?
Mit rund 60 Standorten in Baden-Württemberg und eingebunden in das deutschlandweite ECOVIS-Netzwerk bieten wir regionale Nähe und gleichzeitig überregionale Expertise. Wir kennen die steuerlichen Herausforderungen unserer Mandanten – ob als Arbeitnehmende, Führungskräfte oder Geschäftsführende – und entwickeln individuelle Lösungen mit Weitblick.

Ihre Steuerberater für Abfindungen*
*Unsere Beratung erfolgt so, wie es am besten zu Ihnen passt: durch Kollegen vor Ort an einem unserer rund 60 Standorte in Baden-Württemberg oder ganz bequem digital.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Abfindung von uns prüfen. Wir helfen Ihnen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.
Häufige Fragen zur Abfindungsberatung
Ja. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig – allerdings können Sie die Steuerlast mit professioneller Beratung oft deutlich senken.
Die Fünftelregelung kann Ihre Abfindung auf mehrere Jahre verteilt besteuern lassen. Das senkt die Progression und spart Steuern – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
Je früher, desto besser. Idealerweise vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags oder vor Auszahlung der Abfindung.
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, missverständliche Formulierungen im Vertrag oder unklare Vereinbarungen zur Abfindungshöhe können gravierende Folgen haben.
Die Erstberatung ist bei uns unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Angebot – angepasst an Ihre individuelle Situation und Beratungsintensität.