Schenken und Vererben: Warum „später“ oft zu spät ist

Sie haben über Jahre hinweg erhebliche Vermögenswerte aufgebaut – sei es in Form von Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen. Die Frage, wie Sie Ihr Vermögen später auf die nächste Generation übertragen möchten, wird jedoch häufig aufgeschoben.

„Darum kümmere ich mich später“ ist ein Satz, den wir oft hören. Aus steuerlicher und rechtlicher Sicht ist jedoch genau das riskant. Denn: Wer zu spät handelt, verschenkt Gestaltungsmöglichkeiten – und zahlt im Zweifel unnötig Steuern.

Eine frühzeitige Nachfolgeplanung kann dabei helfen, die Vermögensübertragung rechtzeitig vorzubereiten, persönliche Freibeträge gezielt zu nutzen und die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reduzieren.

Nachfolgeplanung: Warum frühzeitiges Handeln wichtig ist

Eine gute Nachfolgeplanung lässt sich nicht „von der Stange“ umsetzen. Jede Familie, jedes Vermögen und jede Zielsetzung sind anders.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass vor einer Übertragung zunächst grundlegende Weichen gestellt werden müssen, etwa:

  • Vermögen sinnvoll zwischen Ehepartnern verteilen

  • Unternehmensstrukturen frühzeitig prüfen und gegebenenfalls anpassen

  • Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt übertragen

  • Alternativen zur Schenkung prüfen (z. B. Verkauf innerhalb der Familie)

  • Interessen und Bedürfnisse der künftigen Erben berücksichtigen

Gleichzeitig muss die eigene finanzielle Absicherung stets gewährleistet bleiben. All diese Punkte erfordern sorgfältige Planung – und vor allem Zeit.

Je nach Vermögenssituation kann es sinnvoll sein, bereits Jahre vor der geplanten Vermögensübertragung mit der Nachfolgeplanung zu beginnen. So bleibt ausreichend Zeit, steuerliche Freibeträge zu nutzen, Vermögenswerte gegebenenfalls schrittweise zu übertragen und notwendige rechtliche oder gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vorzubereiten.

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer: Welche Freibeträge gelten?

Ein zentraler Hebel in der Nachfolgegestaltung sind die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese können jedoch nur optimal genutzt werden, wenn frühzeitig geplant wird.

Kindern steht von jedem Elternteil ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Für Ehegatten und Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Das bedeutet: Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt, kann die persönlichen Freibeträge unter Umständen mehrfach nutzen. Dadurch ist es möglich, Vermögen steuerlich optimiert auf die nächste Generation zu übertragen.

Wichtig

Ob eine Schenkung tatsächlich steuerfrei bleibt, hängt von der persönlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem, der Höhe und der Art des übertragenen Vermögens sowie von früheren Schenkungen ab.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein 65-jähriger Vater möchte sein Vermögen von 1,8 Millionen Euro möglichst steuerfrei auf seine zwei Kinder übertragen.

  • Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro

  • Überträgt der Vater sein Vermögen zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder, können damit zunächst insgesamt 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden. 1 Million Euro behält der Vater noch zurück.

  • Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden

Wichtig: Stirbt der Vater innerhalb dieser zehn Jahre, werden frühere Schenkungen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Die innerhalb des Zehnjahreszeitraums erfolgten Erwerbe werden dabei grundsätzlich zusammengerechnet. Dabei bleibt es bei dem bereits für die Schenkung gewährten Freibetrag. Einen weiteren Freibetrag gibt es nicht. Vorliegend entsteht im Erbfall eine Erbschaftsteuer von 75.000 Euro je Kind.

Überlebt der Vater hingegen den zweiten Zehnjahreszeitraum, können die persönlichen Freibeträge erneut genutzt werden. Beim Tod des Vaters nach Ablauf des zweiten Zehnjahreszeitraums ist eine Erbschaftsteuer von nur 11.000 Euro je Kind zu zahlen.

Das Beispiel zeigt: Der Zeitpunkt der Vermögensübertragung kann einen erheblichen Unterschied machen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft die Möglichkeit, Freibeträge mehrfach zu nutzen und Vermögen schrittweise auf die nächste Generation zu übertragen.

Schenken oder Vererben: Warum der Zeitpunkt entscheidend sein kann

Wer sein Vermögen erst im Todesfall überträgt, kann persönliche Freibeträge grundsätzlich nur einmal im Rahmen des Erbfalls nutzen. Bei einer frühzeitigen Schenkung zu Lebzeiten besteht dagegen die Möglichkeit, die Freibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch zu nehmen.

Allerdings gilt: Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich zusammengerechnet. Deshalb sollte eine Vermögensübertragung immer langfristig betrachtet und individuell geplant werden.

Unternehmensnachfolge: Was ist steuerlich zu beachten?

Auch bei der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen können besondere steuerliche Verschonungsregelungen greifen. Hier gelten allerdings komplexe Voraussetzungen und teilweise mehrjährige Lohnsummen- und Behaltensfristen für den Nachfolger. Bei der Regelverschonung beträgt die relevante Frist grundsätzlich fünf Jahre, bei der sogenannten Optionsverschonung sieben Jahre.

Ob und in welchem Umfang eine steuerliche Begünstigung möglich ist, hängt unter anderem von der Art und Struktur des übertragenen Unternehmens beziehungsweise Betriebsvermögens ab. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist deshalb auch hier besonders wichtig.

Immobilie an Kinder verschenken: Was ist zu beachten?

Bei der Übertragung von Immobilien sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen ebenfalls frühzeitig geprüft werden. Grundstücksschenkungen im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Auch Grundstücksübertragungen zwischen Eltern und Kindern sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit.

Davon unabhängig ist jedoch zu prüfen, ob Schenkungsteuer anfällt und welche weiteren steuerlichen und rechtlichen Folgen die Übertragung hat.

Nießbrauch bei Schenkungen: Vermögen übertragen und trotzdem abgesichert bleiben

Bei einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt kann der bisherige Eigentümer weiterhin die Immobilie beispielsweise selbst nutzen oder Erträge aus einer Vermietung beziehen.

Ein Nießbrauch kann daher ein wichtiges Gestaltungselement bei der Übertragung von Immobilien sein. Er ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen und gleichzeitig die eigene finanzielle Absicherung beziehungsweise die Nutzung der Immobilie zu gewährleisten.

Ob ein Nießbrauch im Einzelfall sinnvoll ist und welche steuerlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, sollte individuell geprüft werden.

Vermögen steueroptimiert übertragen: Das sollten Sie beachten

Nachfolgeplanung ist kein Thema für „irgendwann“. Sie ist ein strategischer Prozess, der frühzeitig angestoßen werden sollte.

Das sollten Sie berücksichtigen:

  • Beginnen Sie spätestens ab dem 50.  Lebensjahr: Je früher, desto mehr Optionen haben Sie.

  • Definieren Sie Ihre Ziele: Wer soll versorgt sein? Sollen alle gleich behandelt werden? Soll das Unternehmen weiterlaufen?

  • Nutzen Sie steuerliche Freibeträge gezielt und mehrfach: mit der richtigen Planung können Sie deutlich mehr steuerfrei übertragen.

  • Planen Sie ausreichend Zeit ein: Umstrukturierungen brauchen ihre Zeit.

Das Wichtigste

Sie müssen Ihr Vermögen nicht sofort übertragen. Aber die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen sollten jetzt vorbereitet sein – damit Sie später im richtigen Moment handlungsfähig sind.

Handeln Sie jetzt – sichern Sie Ihre Vorteile

Je früher Sie sich mit Ihrer Nachfolge befassen, desto größer sind Ihre Gestaltungsspielräume. Gleichzeitig reduzieren Sie das Risiko unerwarteter Steuerbelastungen und rechtlicher Konflikte.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine individuelle und steuerlich optimierte Lösung für Ihre Vermögensnachfolge zu entwickeln.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur Schenkungs- und Nachfolgeplanung

Kinder können grundsätzlich von jedem Elternteil jeweils 400.000 Euro steuerfrei erwerben. Für Ehegatten und Lebenspartner beträgt der persönliche Freibetrag 500.000 Euro. Die Höhe des Freibetrags hängt von der jeweiligen persönlichen Beziehung zwischen Schenker beziehungsweise Erblasser und Erwerber ab.

Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung kann daher ermöglichen, Vermögen in mehreren Schritten auf die nächste Generation zu übertragen.

Frühere Schenkungen desselben Schenkers innerhalb des Zehnjahreszeitraums werden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Die Erwerbe werden dabei grundsätzlich zusammengerechnet. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt von den konkreten Vermögenswerten und den bereits berücksichtigten Freibeträgen ab.

Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Auch Grundstücksübertragungen zwischen Eltern und Kindern sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Davon unabhängig ist jedoch zu prüfen, ob Schenkungsteuer anfällt und welche weiteren steuerlichen Folgen die Übertragung hat.

Bei einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt kann der bisherige Eigentümer beispielsweise weiterhin die Immobilie selbst nutzen oder Erträge aus einer Vermietung beziehen. Ein Nießbrauch kann daher ein wichtiges Instrument sein, um die eigene finanzielle Absicherung mit einer frühzeitigen Vermögensübertragung zu verbinden. Die konkrete steuerliche Gestaltung sollte individuell geprüft werden.

Für Betriebsvermögen und bestimmte Unternehmensbeteiligungen können besondere steuerliche Verschonungsregelungen gelten. Diese sind jedoch an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem können mehrjährige Lohnsummen- und Behaltensfristen eine Rolle spielen. Je nach gewählter Verschonungsregelung gelten unterschiedliche Anforderungen. Eine frühzeitige Planung ist deshalb besonders wichtig.

Eine pauschale Altersgrenze gibt es nicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Je früher die Nachfolgeplanung beginnt, desto mehr Zeit bleibt für eine strukturierte Vermögensübertragung, die Nutzung von Freibeträgen und die Vorbereitung möglicher gesellschaftsrechtlicher oder rechtlicher Maßnahmen.

Ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Übertragung im Erbfall sinnvoller ist, hängt von der persönlichen und familiären Situation sowie von der Art und Höhe des Vermögens ab. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen die mehrfache Nutzung von Freibeträgen ermöglichen. Gleichzeitig müssen die eigene finanzielle Absicherung und mögliche steuerliche sowie rechtliche Folgen berücksichtigt werden. Eine individuelle Nachfolgeplanung ist daher entscheidend.

Eine steueroptimierte Vermögensübertragung kann beispielsweise durch die frühzeitige Nutzung persönlicher Freibeträge und eine schrittweise Übertragung gestaltet werden. Bei Immobilien können zusätzlich Gestaltungen wie ein Nießbrauchvorbehalt relevant sein. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch immer vom konkreten Vermögen und der persönlichen Situation ab.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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