

E-Rechnung ab 2025 - neue Pflichten für Unternehmer
Empfang und Versand von Rechnungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B)
Die nachfolgenden Tabellen gelten nur beim Empfang und Versand von Rechnungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B).
Empfang von E-Rechnungen
Wann? | Wer? | Weitere Betroffene |
ab 01.01.2025 | alle umsatzsteuerlichen Unternehmer |
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Der elektronische Empfang von E-Rechnungen (per E-Mail; gesondertes Mail-Postfach) muss sichergestellt sein. Ebenso ist die Speicherung der erhaltenen E-Rechnungen GoBD-konform und damit unverändert und unveränderbar während der gesetzlichen Aufbewahrungs-Pflichten zu gewährleisten. Dabei genügt die Speicherung im Mail-Programm/-Postfach nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Senden von E-Rechnungen
Wann? | Wer? | Anmerkungen |
01.01.2025 bis 31.12.2026 | alle umsatzsteuerlichen Unternehmer | Zulässig sind (keine Pflicht):
Achtung: Zustimmung des Empfängers erforderlich
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ab 01.01.2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € | E-Rechnungs-Pflicht |
| Unternehmen mit Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € | Zulässig sind weiterhin (keine Pflicht):
Achtung: stets Zustimmung des Empfängers erforderlich |
ab 01.01.2028 | alle umsatzsteuerlichen Unternehmer | E-Rechnungs-Pflicht |
Ausnahmen von der E-Rechnungs-Pflicht
Folgende Ausnahmen gelten beim Senden/Erstellen von E-Rechnungen für folgende Unternehmer:
- Vermieter bei ausschließlich umsatzsteuerfreier Vermietung, z. B. Wohnungen an Privatpersonen
- Ärzte oder sonstige freiberufliche Unternehmer, wenn diese ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen; bei Mischumsätzen (steuerpflichtig und steuerfrei) gilt die E-Rechnungs-Pflicht für umsatzsteuerpflichtige Leistungen i. d. R. ab dem 01.01.2028
- Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen mit Gutschrift-Abrechnung durch den Versorger (Versorger „übernimmt“ E-Rechnungs-Pflicht des Betreibers)
- Kleinunternehmer (hier besteht ab dem 01.01.2028 nach aktuellem Stand E-Rechnungs-Pflicht; möglicherweise wird mit dem JStG 2024 eine Ausnahme eingeführt)
Unser Hinweis: Auch wir werden unsere Rechnungen zukünftig im E-Rechnungsformat versenden. Bitte informieren Sie Ihre Berater frühzeitig darüber, an welche E-Mail-Adresse wir diese künftig schicken dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer RTS-Website: E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland und im neuen BMF-Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG vom 15.10.2024.
Einladung zum Online-Mandantenseminar
Am 28.11.2024 um 19 Uhr laden wir Sie herzlich zu unserem Online-Mandantenseminar zum Thema „E-Rechnungs-Pflicht und ihre Umsetzung“ ein. Weitere Details und die Anmeldemaske finden Sie hier: Kostenfreies Online-Seminar zur E-Rechnungspflicht ab 2025
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
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