Kindergeld ohne Antrag ab 2027: So soll das neue Verfahren funktionieren

Nach der Geburt eines Kindes gibt es für frisch gebackene Eltern einiges an Bürokratie zu erledigen: die Anmeldung beim Standesamt, die Anträge für Kindergeld, die Abstimmung der Elternzeit mit dem Arbeitgeber und die Klärung der Krankenversicherung. Um Mütter und Väter hierbei zu entlasten, soll ein Gesetz zur Einführung eines antraglosen Kindergeldes ab 2027 verabschiedet werden. 

Kindergeld ohne Antrag: Das Once-Only-Prinzip 

Künftig soll die zuständige Familienkasse alle relevanten Tatsachen nutzen, die dem Staat bereits bekannt sind und für den Kindergeldantrag benötigt werden. 

Dieses sogenannte Once-Only-Prinzip soll dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für Eltern zu reduzieren. 

Einführung des antragslosen Kindergeldes in zwei Stufen 

Das antragslose Kindergeld soll ab 2027 schrittweise in zwei Stufen eingeführt werden. Zunächst soll es ab März 2027 für weitere Kinder innerhalb einer Familie möglich sein, ab November 2027 auch für das erste Kind. Ab 2028 soll das Verfahren voraussichtlich flächendeckend zum Einsatz kommen. 

1. Stufe (voraussichtlich ab März 2027): Ein weiteres Kind bei bereits bestehendem Kindergeldbezug 

Eltern, die zusammen bereits ein Kind haben, für das Kindergeld gezahlt wird, sollen für jedes weitere Kind Kindergeld ohne erneuten Antrag erhalten. 

In diesen Fällen liegen relevante Daten wie beispielsweise die Kontoverbindung in der Regel bereits vor. 

2. Stufe (voraussichtlich ab November 2027): Kindergeld ohne Antrag bereits beim ersten Kind 

Auch Eltern, die erstmalig ein Kind bekommen, sollen das Kindergeld ohne Antrag erhalten können. 

Dafür müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen: 

  • Mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland. 

  • Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind im Inland. 

  • Die Kontoverbindung ist bekannt. 

Bankverbindung bereits vor der Geburt hinterlegen 

Die Bankverbindung soll künftig bereits vor der Geburt hinterlegt werden können, beispielsweise über die ELSTER IBAN+ App. 

Damit kann eine der Voraussetzungen für die antragslose Auszahlung bereits vor der Geburt erfüllt werden. 

Ziel: Weniger Bürokratie beim Kindergeld 

Mit der geplanten Neuregelung soll Bürokratie abgebaut werden, ohne dabei das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen. 

Künftig sollen dadurch jährlich bis zu 300.000 Erstanträge auf Kindergeld entfallen. 

Unser Praxistipp

Voraussetzungen frühzeitig prüfen: Auch wenn das Kindergeld künftig schrittweise ohne Antrag ausgezahlt werden soll, müssen die erforderlichen Daten – insbesondere die Bankverbindung – vorliegen. Wer sich frühzeitig informiert und die notwendigen Angaben hinterlegt, kann dazu beitragen, dass die Auszahlung reibungslos erfolgt. 

Sie haben Fragen zum Kindergeld oder zu weiteren familienbezogenen Leistungen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, die aktuellen Regelungen und geplanten Änderungen richtig einzuordnen. 

FAQ

Häufige Fragen zum Kindergeld ohne Antrag ab 2027

Ja. Ein Gesetz zur Einführung eines antraglosen Kindergeldes ab 2027 soll verabschiedet werden. 

Die Einführung soll ab 2027 in zwei Stufen erfolgen. Dabei wird zwischen Eltern unterschieden, die bereits gemeinsam ein Kind haben, für das Kindergeld gezahlt wird, und Eltern, die erstmalig ein Kind bekommen. 

Mindestens ein Elternteil muss im Inland arbeiten, mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind im Inland leben und die Kontoverbindung muss bekannt sein. 

Ja. Das Hinterlegen der Bankverbindung soll bereits vor der Geburt möglich sein, beispielsweise über die ELSTER IBAN+ App. 

Das Ziel ist, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen. Dadurch sollen künftig jährlich bis zu 300.000 Erstanträge entfallen. 

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