Kryptowährungen und Steuerrecht: das neue BMF-Schreiben 2025
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen hat sich im März 2025 deutlich verändert. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (BStBl 2025 I S. 658) legt das Bundesministerium der Finanzen erstmals detailliert dar, welche Pflichten Steuerpflichtige im Bereich Kryptowährungen und sonstiger Kryptowerte haben. Das Schreiben ist besonders relevant für Anleger, Unternehmen und Steuerberater, denn es definiert klare Anforderungen an Dokumentation, Mitwirkungspflichten und Bewertung von Krypto-Transaktionen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen es gibt, welche Pflichten Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Kryptowährungen steuerlich korrekt handhaben.
Kryptowerte statt Token: begriffliche Neuerungen
Früher sprach das BMF von „virtuellen Währungen“ oder „Token“. Nun wird, wie international üblich, von Kryptowerten gesprochen. Damit verbunden sind neue Regelungen zu Steuerreports, Claiming und sekundengenauer Bewertung von Kursen. Für internationale Steuerfälle steht eine englische Übersetzung des Schreibens auf der BMF-Website zur Verfügung.
NFTs oder Liquidity Mining werden im Schreiben derzeit nicht behandelt, was für manche Anlegerinnen und Anleger relevant sein kann.
Entwicklungen im Kryptomarkt
Seit 2022 hat sich der Kryptomarkt stark verändert. Bitcoin und andere Kryptowährungen haben erhebliche Kursbewegungen erlebt, teilweise ausgelöst durch Insolvenzen von Börsen und Kryptodienstleistern. Gleichzeitig wurde durch die Zulassung von Bitcoin-ETFs durch die SEC der Zugang für institutionelle und private Anleger erleichtert. Diese Entwicklungen haben das Steuerrecht vor neue Herausforderungen gestellt, da Transaktionen komplexer und grenzüberschreitender geworden sind.
Mitwirkung, Dokumentation und Steuerpflicht
Das neue BMF-Schreiben differenziert zwischen Kryptowerten im Privat- und im Betriebsvermögen und legt ein besonderes Augenmerk auf die Zurechenbarkeit von Kryptowerten. Eine bloße Angabe von Blockchain-Adressen reicht nicht aus. Transaktionsübersichten oder Steuerreports müssen die Grundlage für die steuerliche Bewertung bilden.
Für das passive Staking wurde erstmals eine Vereinfachungsregelung eingeführt: Erträge werden im Zeitpunkt des sogenannten Claimings besteuert. Wer den Claiming-Zeitpunkt bewusst wählt, kann so den anzusetzenden Kurswert und damit die Einnahmen beeinflussen. Aktives Staking, auch „Forging“ genannt, unterliegt weiterhin der Bewertung nach der Mitwirkung an der Blockerstellung.
Vergleich: Staking und Steuerbehandlung
Merkmal | Aktives Staking (Forging) | Passives Staking |
Definition | Technische Mitwirkung an der Blockerstellung | Bloße ökonomische Beteiligung an Proof-of-Stake |
Steuerzeitpunkt | Bei Auszahlung oder Claiming? Individuell prüfen | Zeitpunkt des Claimings |
Dokumentation | Technische Nachweise erforderlich | Transaktionsübersicht ausreichend |
Praxisrelevanz | Schwierig nachweisbar, erfordert genaue Aufzeichnung | Vereinfachte Bewertung, flexibler Claiming-Zeitpunkt |
Zehnjahresfrist und Token-Arten
Die Spekulationsfrist nach § 23 EStG wurde klar auf Currency- und Payment-Token beschränkt. Für Utility-Token und hybride Token bleibt die Rechtslage aktuell unklar.
Bewertung und Dokumentation
Für die steuerliche Erfassung ist der tatsächliche Transaktionszeitpunkt entscheidend. Eine fehlende Dokumentation kann zu Schätzungen durch das Finanzamt führen. Bei Kryptowerten im Betriebsvermögen müssen Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht eingehalten werden. Spezialsoftware kann helfen, Transaktionen aufzubereiten, muss aber GoBD-konform in ein Buchführungssystem übernommen werden.
Vergleich: Privat- vs. Betriebsvermögen
Kategorie | Privatvermögen | Betriebsvermögen |
Aufzeichnungspflicht | Belege für Finanzamt | Vollständige GoBD-konforme Buchführung |
Softwareeinsatz | Optional | Hilfsmittel, Verfahrensdokumentation erforderlich |
Bewertung | Transaktionskurs | Tageskurs, dokumentierte Transaktionen |
Steuerreports | Optional, aber empfohlen | Sinnvoll zur Datenaufbereitung |
Praxistipps für Steuerpflichtige
Wer Kryptowährungen hält, sollte folgende Punkte beachten:
- Transaktionsübersichten regelmäßig prüfen und auf Vollständigkeit achten.
- Steuerreports durch spezialisierte Anbieter erstellen lassen, um die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
- Wallet-Bestände insbesondere zum Jahresende dokumentieren.
- Bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen, besonders bei größeren Portfolios oder komplexen Staking-Szenarien.
FAQ: Kryptowährungen und Steuerrecht 2025
Das Schreiben definiert erstmals umfassend die steuerliche Behandlung von Kryptowerten. Es enthält Vorgaben zu Dokumentation, Mitwirkungspflichten, Bewertung und Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
- Passives Staking: Besteuerung beim Claiming-Zeitpunkt.
- Aktives Staking (Forging): Besteuerung nach Mitwirkung an der Blockerstellung, mit strengen Nachweispflichten.
Wallet-Adressen allein reichen nicht. Erforderlich sind Transaktionsübersichten oder Steuerreports. Im Betriebsvermögen ist eine GoBD-konforme Buchführung Pflicht.
Nein, sie betrifft nur Currency- und Payment-Token (z. B. Bitcoin). Für Utility- und hybride Token ist die Rechtslage weiterhin offen.
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