Fünftelregelung bei Abfindungen 2025 – steuerliche Vorteile und Änderungen

Eine Abfindung kann schnell zur Steuerfalle werden: Was zunächst wie ein finanzieller Ausgleich aussieht, schrumpft durch hohe Steuerabzüge oft erheblich. Die Fünftelregelung bietet hier eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und mehr von der Abfindung zu behalten. Seit 2025 gelten jedoch neue Regeln, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen nicht in voller Höhe auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden. Stattdessen erfolgt eine gestaffelte Besteuerung, die die Steuerprogression abmildert.

Wichtig: Die Fünftelregelung bedeutet nicht, dass nur ein Fünftel der Einkünfte versteuert wird. Vielmehr berechnet das Finanzamt die Steuer so, als ob die Einkünfte gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wären. Dadurch reduziert sich die Steuerlast oft erheblich.

Welche Einkünfte sind begünstigt?

Die Fünftelregelung kann unter anderem angewendet werden auf

  • Abfindungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses,
  • bestimmte Entschädigungszahlungen sowie
  • Nachzahlungen, die sich auf mehrere Jahre beziehen.

Voraussetzungen für die Anwendung

Damit die Fünftelregelung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zusammenballung von Einkünften: Die außerordentlichen Einkünfte müssen in einem Jahr zufließen und sich auf mehrere Jahre beziehen. Eine gleichmäßige Verteilung über mehrere Jahre schließt die Anwendung aber aus.
  • Außerordentliche Einkünfte: Es muss sich um Einkünfte handeln, die nicht regelmäßig anfallen, sondern eine Ausnahme darstellen.
  • Antrag in der Steuererklärung

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

  1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ohne die außerordentlichen Einkünfte.
  2. Hinzurechnung von einem Fünftel der außerordentlichen Einkünfte.
  3. Berechnung der Steuer und Ermittlung der Differenz zur Steuer ohne Hinzurechnung.
  4. Multiplikation der Differenz mit fünf und Addition zur Steuer auf das übrige Einkommen.

 

Beispiel: Abfindung 100.000 € im Jahr 2025

 

Position

Ohne Fünftelregelung

Mit Fünftelregelung

Einkommen ohne Abfindung

40.000 €

40.000 €

Abfindung

100.000 €

100.000 €

Einkommensteuer auf Einkommen ohne Abfindung

7.000 €

7.000 €

Steuerberechnung auf Einkommen + 1/5 Abfindung

11.000 €

Differenz

4.000 €

Differenz × 5

20.000 €

Gesamte Steuerlast

47.000 €

27.000 €

Steuerersparnis

20.000 €

 

Ohne Fünftelregelung wäre die Steuerlast deutlich höher.

Änderungen ab 2025

Ab dem 01.01.2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Stattdessen gilt:

  • Der Arbeitgeber führt zunächst einen höheren Lohnsteuerabzug durch.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung explizit in ihrer Steuererklärung beantragen.
  • Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die zu viel einbehaltene Steuer dann angerechnet bzw. erstattet.

Das Ziel dieser Änderung ist eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Abrechnungspraxis.

Fazit

Die Fünftelregelung ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Steuerlast bei Abfindungen und anderen außerordentlichen Einkünften zu senken. Allerdings müssen die Voraussetzungen genau geprüft werden – und ab 2025 ist ein aktiver Antrag in der Steuererklärung erforderlich.

Unser Tipp: Wenn Sie eine Abfindung, eine Einmalzahlung oder andere außerordentliche Einkünfte erhalten, lassen Sie sich unbedingt beraten. Gerne prüfen wir für Sie, ob die Fünftelregelung anwendbar ist und wie Sie steuerlich am meisten profitieren. Melden Sie sich gerne unter abfindung@ecovis-rts.de.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Fünftelregelung bei Abfindungen

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie sorgt dafür, dass die Steuer so berechnet wird, als ob die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wäre. Dadurch wird die Steuerprogression abgemildert und die Steuerlast sinkt.

Bis 2024 berücksichtigte der Arbeitgeber die Fünftelregelung oft schon im Lohnsteuerabzug. Ab 2025 muss die Anwendung jedoch aktiv in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Ohne Antrag wird die Abfindung regulär besteuert.

  • Die Einkünfte müssen außerordentlich sein (z. B. Abfindung, Entschädigung).
  • Es muss eine Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr vorliegen.
  • Die Anwendung muss in der Steuererklärung beantragt werden.

Die Abfindung wird rechnerisch durch fünf geteilt und zum regulären Einkommen hinzugerechnet. Aus der Differenz der Steuerbeträge ergibt sich ein Teilbetrag, der anschließend mit fünf multipliziert wird. Das Ergebnis wird zur Steuer auf das übrige Einkommen addiert.

In den meisten Fällen reduziert die Fünftelregelung die Steuerlast deutlich. Ob sie sich im Einzelfall lohnt, hängt jedoch von der Höhe der Abfindung, dem übrigen Einkommen und möglichen Freibeträgen ab. Eine steuerliche Beratung ist daher empfehlenswert.

Ab 2025: Nein. Der Arbeitgeber führt zunächst einen höheren Lohnsteuerabzug durch. Erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann die Fünftelregelung geltend gemacht werden.

Dann wird die Abfindung voll zum regulären Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das führt in der Regel zu einer deutlich höheren Steuerlast.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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