Rund drei Milliarden Euro weniger für Arztpraxen: Jetzt strategisch umdenken

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kostet Ihre Praxis bares Geld. Doch Sie haben mehr Hebel in der Hand, als Sie vielleicht denken. 

Die Zahlen sind deutlich: Allein 2027 sollen in der ambulanten Versorgung rund 3 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2030 sogar rund 5 Milliarden Euro pro Jahr. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2027. Besonders schwer wiegt der Wegfall der extrabudgetären TSVG-Vergütung. Er kostet die Praxen nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 1,64 Milliarden Euro jährlich. 

Betroffen sind alle Praxen, einige Facharztgruppen sogar massiv. Resignation ist trotzdem die falsche Reaktion. Denn wer jetzt genau hinschaut, findet häufig erhebliche Potenziale. 

Mehr als nur Abrechnung 

Viele Praxen fragen sich derzeit: Reicht es, die Abrechnung zu optimieren? Unsere Antwort: Die Abrechnung ist wichtig, aber sie ist nur ein Baustein. Deshalb betrachten wir Ihre Situation ganzheitlich – Ihre Praxis und Ihre privaten Finanzen. Dabei schauen wir auf drei Ebenen: Ihre Einnahmen, Ihre Ausgaben und Ihr Vermögen. 

Einnahmen: Neue Quellen erschließen 

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Telemedizin bringen Erlöse jenseits der GKV-Vergütung. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Patienten aktiv und transparent über diese Angebote informieren. 

Auch Ihre Praxisstruktur ist ein Hebel. Ein MVZ ermöglicht interdisziplinäres Arbeiten, erschließt neue Patientengruppen und schafft Synergien zwischen Fachrichtungen. 

Und schließlich die Abrechnung selbst: Spezialisierte Partner wie die AAC Praxisberatung GmbH helfen Ihnen, Potenziale vollständig auszuschöpfen und Erlösausfälle zu vermeiden. 

Ausgaben: Gezielt entlasten 

Ihr größter Kostenblock ist meist das Personal. Mit einer Nettolohnoptimierung schaffen Sie echte Vorteile für Ihr Team, ohne Ihre Praxis zusätzlich zu belasten. Wichtig ist dabei, die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben genau einzuhalten. 

Auch beim Einkauf lässt sich sparen, etwa wenn Sie Material oder Geräte im Ausland beziehen. Dann kommt es darauf an, die Prozesse GoBD-konform zu dokumentieren und die Umsatzsteuer korrekt zu buchen. 

Vermögen: Langfristig absichern 

Was Sie in Ihrer Praxis erwirtschaften, sollte Ihnen auch langfristig zugutekommen. Steueroptimierung und ein strategischer Vermögensaufbau sorgen dafür. Verfügen auch Ihre Eltern über Vermögen, bringt eine durchdachte Gestaltung innerhalb der Familie oft mehrere Tausend Euro an Steuervorteilen. Und ein kritischer Blick auf Ihre privaten Ausgaben deckt häufig weitere Sparpotenziale auf. 

Kleine Schrauben, große Wirkung 

Das eine große Steuersparmodell gibt es selten. Was es gibt: viele Stellschrauben, die zusammenwirken. Je nach Ausgangslage ergibt sich so eine Steuerersparnis von 10.000 bis 20.000 Euro pro Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf rund 200.000 bis 400.000 Euro. Wer jetzt handelt, sichert sich diesen Vorsprung – trotz des neuen Gesetzes. 

Ihr erster Schritt: Unsere Online-Seminare 

Bevor Sie an den Stellschrauben drehen, brauchen Sie Klarheit. Was bedeutet das Gesetz konkret für Ihre Praxis? Derzeit kursieren viele unvollständige Informationen. Manche Praxen fürchten Einschnitte, die gar nicht kommen. Andere unterschätzen Änderungen, die sie tatsächlich treffen. 

Deshalb laden wir Sie gemeinsam mit der AAC Praxisberatung GmbH zu zwei kostenfreien Online-Seminaren ein. AAC bringt das Know-how zu Abrechnung und Honorar mit, ECOVIS RTS die steuerliche und betriebswirtschaftliche Perspektive. Weil Haus- und Facharztpraxen unterschiedlich betroffen sind, gibt es zwei separate Termine. 

Das erwartet Sie: 

✓ Das GKV-BStabG im Überblick: Was sich für Ihre Praxis ändert – und was nicht 
✓ Die Auswirkungen auf Ihre Vergütung (für Hausarztpraxen inklusive HZV) 
✓ Simulationsrechnung von AAC Praxisberatung: Was das Gesetz konkret für Ihren Umsatz bedeutet 
✓ Praxis-Tipp: So behalten Sie Ihre Zahlen unterjährig im Blick 

Referierende: Michael Paulus (Partner und Steuerberater, ECOVIS RTS), Stefanie Anders (Partnerin und Steuerberaterin, ECOVIS KSO und Mirco Kannenberg (Partner und Steuerberater, ECOVIS KSO), Dr. med. Georg Lübben und Markus Kottmann (Geschäftsführer, AAC Praxisberatung GmbH) 

Jetzt kostenfrei anmelden 

Teil 1 – für Hausarztpraxen 
Mittwoch, 4. November 2026, 18.30–19.30 Uhr 
Anmeldung: https://register.gotowebinar.com/register/3397118653933490266 

Teil 2 – für Facharztpraxen 
Mittwoch, 11. November 2026, 18.30–19.30 Uhr 
Anmeldung: https://register.gotowebinar.com/register/6444611942896124252 

Die Seminare richten sich an Praxisinhabende, Verantwortliche in MVZ, das Praxismanagement und Mitarbeitende in der Abrechnung.

Keine Zeit? Melden Sie sich trotzdem an. Die Aufzeichnung erhalten Sie anschließend per E-Mail. 

Das GKV-BStabG ist ein Wendepunkt, aber nicht für Praxen, die jetzt handeln. Ihre Praxis verdient einen Plan. Nicht erst im nächsten Jahr.

FAQ

Häufige Fragen zum GKV-BStabG

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in der ambulanten Versorgung vor. Besonders relevant ist der Wegfall der extrabudgetären TSVG-Vergütung. Welche Auswirkungen sich konkret für eine Praxis ergeben, hängt unter anderem von der Fachrichtung und der bisherigen Vergütungsstruktur ab. 

Arztpraxen können ihre wirtschaftliche Situation auf mehreren Ebenen verbessern. Dazu gehören die Optimierung der Abrechnung, zusätzliche Einnahmequellen wie IGeL-Leistungen und Telemedizin, die Überprüfung laufender Kosten sowie eine vorausschauende Steuer- und Vermögensplanung. 

Die geplanten Änderungen betreffen die ambulante Versorgung insgesamt. Wie stark sich das Gesetz auf die Vergütung auswirkt, kann je nach Fachrichtung und Praxisstruktur unterschiedlich ausfallen. Deshalb ist es wichtig, die individuellen Auswirkungen frühzeitig zu prüfen. 

Die Online-Seminare von ECOVIS RTS und der AAC Praxisberatung GmbH informieren über die geplanten gesetzlichen Änderungen, deren Auswirkungen auf die Praxisvergütung und Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Steuerung. Ergänzend zeigt eine Simulationsrechnung, welche finanziellen Folgen sich konkret ergeben können. Die Veranstaltungen finden am 4. November 2026 für Hausarztpraxen und am 11. November 2026 für Facharztpraxen statt. 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Hausarztpraxen können sich für den Termin am 4. November 2026 anmelden, Facharztpraxen für den Termin am 11. November 2026. Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Online-Formulare. Wer nicht live teilnehmen kann, erhält nach der Anmeldung die Aufzeichnung per E-Mail. 

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart